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Elektrizitätsgenossenschaft
Karlstein eG

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22
des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung sind im
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung bzw. Allgemeine Bedingungen Grund- und Ersatzversorgung
angegeben.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch  von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 

Die ab 08.11.2006 gültige NAV steht hier als Download zur Verfügung
Ergänzende Bedingungen zur  NAV
Die ab 08.11.2006 gültige StromGGV steht hier als Download zur Verfügung
Ergänzende Bedingungen zur  GVV

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