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Elektrizitätsgenossenschaft
Karlstein eG

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22
des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung sind im
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung bzw.
Allgemeine Grundversorgungsbedingungen Strom
angegeben.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch  von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
 

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