Bericht nach § 77 EEG - EEG Einspeisungen im Jahr 2015
Netzbetreiber (VNB) Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG
Betriebsnummer der
Bundesnetzagentur 10000324 Netznummer
der
Bundesnetzagentur
1 Vorgelagerter Ãœbertragungsnetzbetreiber (ÃœNB) TenneT TSO GmbH (TenneT)
Einleitung
Gemäß § 77 werden Netzbetreiber verpflichtet, für Sachkundige Dritte einen Bericht über die Ermittlung der nach § 70 bis 74 mitgeteilten Daten im Internet zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die
Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG (EGK) mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß EEG durch den aufnahmeverpflichteten VNB an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden durch den vorgelagerten ÜNB, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten
vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten VNB erstattet.
Datenermittlung
Meldung von Anlagenbetreiberdaten an die EGK
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der EGK angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten angefordert, sofern sie nicht
bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage auf dieser Internetseite ersichtlich.
Meldung der EGK an TenneT
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden an TenneT übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten werden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten
Buchprüfer bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wird TenneT zur Verfügung gestellt.
Anlagen
Dateien wie an TenneT übermittelt:
Anlagenstammdaten
EEG Einspeisung nach Anlagen
Nach dem § 77 Abs. 1 EEG 2017 sind ab dem 01.01.2017 die Übertragungsnetzbetreiber für die Veröffentlichung zuständig
.
|