Bericht nach § 52 EEG
- EEG Einspeisungen im Jahr 2009
Netzbetreiber (VNB) Elektrizitätsgenossenschaft
Karlstein eG
Betriebsnummer
der Bundesnetzagentur 1000324
Netznummer
der Bundesnetzagentur 1
Vorgelagerter
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) transpower
stromübertragungs gmbH (tps)
Einleitung
Gemäß § 52
Abs. 2 werden Netzbetreiber verpflichtet, für Sachkundige Dritte einen Bericht
über die Ermittlung der nach § 45 bis 49 mitgeteilten Daten im Internet zu
veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein
eG (EGK) mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß §
23 - 33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten VNB an die Anlagenbetreiber
ausbezahlten Vergütungen werden gem. § 16 EEG durch den vorgelagerten ÜNB, abzgl.
der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen
Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten VNB erstattet.
Datenermittlung
Meldung von Anlagenbetreiberdaten an
die EGK
Von den
EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der EGK angeschlossen sind,
wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich
erforderlichen Daten gem. § 45 und 46 angefordert, sofern sie nicht bereits
vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage auf
dieser Internetseite ersichtlich.
Meldung der EGK an tps
Die für den
bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gem. § 47 EEG an tps übermittelt. Die auf die einzelnen
Energieträger aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder
einen vereidigten Buchprüfer bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde
tps zur Verfügung gestellt.
Anlagen
Dateien wie
an tps übermittelt: