Bericht nach § 52 EEG - EEG Einspeisungen im Jahr 2009

 

Netzbetreiber (VNB)                                                    Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG

Betriebsnummer der Bundesnetzagentur                    1000324

Netznummer der Bundesnetzagentur                           1

Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)        transpower stromübertragungs gmbH (tps)

 

Einleitung

 

Gemäß § 52 Abs. 2 werden Netzbetreiber verpflichtet, für Sachkundige Dritte einen Bericht über die Ermittlung der nach § 45 bis 49 mitgeteilten Daten im Internet zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG (EGK) mit diesem Dokument nach.

 

Grundsystematik

 

Die gemäß § 23 - 33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten VNB an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gem. § 16 EEG durch den vorgelagerten ÜNB, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten VNB erstattet.

 

Datenermittlung

 

Meldung von Anlagenbetreiberdaten an die EGK

 

Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der EGK angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gem. § 45 und 46 angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage auf dieser Internetseite ersichtlich.

 

Meldung der EGK an tps

 

Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gem. § 47 EEG an  tps übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde tps zur Verfügung gestellt.

 

Anlagen

 

Dateien wie an tps übermittelt:

 

Anlagenstammdaten

EEG Einspeisung nach Anlagen