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Bericht nach § 52 EEG - EEG Einspeisungen im Jahr 2011
Netzbetreiber (VNB) Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur 1000324
Netznummer der Bundesnetzagentur 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT TSO GmbH (TenneT)
Einleitung
Gemäß § 52 Abs. 2 werden Netzbetreiber verpflichtet, für Sachkundige Dritte einen Bericht über die Ermittlung der nach § 45 bis 49 mitgeteilten Daten im Internet zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die
Elektrizitätsgenossenschaft Karlstein eG (EGK) mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß § 23 - 33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten VNB an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gem. § 16 EEG durch den vorgelagerten ÜNB, abzgl. der nach § 18 Abs. 2
Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten VNB erstattet.
Datenermittlung
Meldung von Anlagenbetreiberdaten an die EGK
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der EGK angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gem. § 45 und 46 angefordert,
sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage auf dieser Internetseite ersichtlich.
Meldung der EGK an TenneT
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gem. § 47 EEG an TenneT übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten werden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen
vereidigten Buchprüfer bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wird TenneT zur Verfügung gestellt.
Anlagen
Dateien wie an TenneT übermittelt:
Anlagenstammdaten
EEG Einspeisung nach Anlagen
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